Kurzpsychotherapie zur Behandlung der Tabakabhängigkeit

Die fortlaufende Inhalation von Tabakrauch führt zu psychischer Abhängigkeit mit der Folge erheblicher körperlicher Schädigungen. Die Abhängigkeitserkrankung besteht im nachhaltigen Aufrechterhalten des selbstschädigenden Rauchverhaltens und in der damit verbundenen Verstärkung der psychischen und organischen Folgen.

Mit der Kurztherapie wird die Tabakabhängigkeit als Ursache dauerhafter Schädigungen psychotherapeutisch behandelt. Die in der Therapie vorgenommene Beendigung der abhängigen Inhalation von Tabakrauch ist medizinisch notwendig, um die entstehenden  deutlichen Krankheitsfolgen zu stoppen.

Die Therapie zielt auf die Beseitigung der psychisch verankerten Selbstschädigung und ist als eine auf zwölf Termine à 60 Minuten begrenzte Einzelbehandlung konzipiert. Durch das gezielte Vorgehen und geeignete Übungen werden innere Umorientierung und  energetische Verstärkung der geänderten Motivation bewirkt. In der Regel führt das zur Beendigung des selbstschädigenden Rauchens sowie zu nachhaltiger Verbesserung der gesundheitlichen Situation. Entzugserscheinungen müssen nicht befürchtet werden.

In der Kurztherapie kommen folgende Methoden zur Anwendung:

- verhaltenstherapeutische Anleitung,

- gesprächstherapeutische Begleitung,

- Methoden der Atemschulung, der Tiefenentspannung, der Motivationsförderung

- Autogenes Training / Autosuggestion

 

 

Die Behandlungsgebühren

Die Gebühr für einen Behandlungstermin à 60 Minuten beträgt 60,00 €.

Die Patientinnen und Patienten erhalten eine Abrechnung über die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen.

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Mein Angebot richtet sich daher nur an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Bei entsprechender Vertragslage besteht die Möglichkeit der Erstattung durch eine private Krankenversicherung.